Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMG Maik Groschen Gebäudereinigung

§1. Allgemeine Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist. Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nur insoweit an, als sie von unseren Bedingungen nicht abweichen.

§2. Vertragsabschluss, Preise

Soweit nicht anders angegeben sind die in den von uns erstellten Angeboten enthaltenen Preise für die Dauer von 6 Wochen ab deren Datum gültig.

Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Preise sind wenn nicht anders ausgewiesen netto, Angebote gegenüber Verbrauchern erfolgen stets brutto. Ein Vertrag kommt vorbehaltlich anderer Vereinbarungen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit unserer Lieferung oder Leistung zustande.

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§3. Fristen, Verhinderung

Liefer- und Leistungszeitangaben sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Teilleistungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.

§4. Zahlungen, Abschläge

Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 10 (nicht Werktage) Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Dabei gilt das Datum des Zahlungseinganges auf unserem Konto. Nach Ablauf der Frist ist die GMG Gebäudereinigung Maik Größchen berechtigt zu mahnen und dafür Mahngebühren zu erheben. Die Mahngebühren in Höhe von 10.- Euro fallen mit der zweiten Mahnung an. Nach dreimaligem Mahnen beantragen wir beim zuständigen Amtsgericht den Mahnbescheid. Bei ausbleibender Zahlung ist GMG Gebäudereinigung Maik Größchen berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben alle Waren Eigentum von GMG Gebäudereinigung Maik Größchen. Wir sind berechtigt, erbrachte Teilleistungen abzurechnen und die Erbringung weiterer Leistungen vom Ausgleich solcher Abschlagsrechnungen abhängig zu machen. Soweit und solange sich ein Kunde in Zahlungsverzug befindet, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen auch in Bezug auf andere Aufträge dieses Kunden zurückzubehalten. Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht bei Mängeln unserer Leistung nur in einem angemessenen Verhältnis zur Art und den voraussichtlichen Beseitigungskosten des Mangels zu. Das Zurückbehaltungsrecht kann nur auftragsbezogen geltend gemacht werden, ist also ausgeschlossen, wenn unsere Forderung aus einem anderen als dem beanstandeten Auftrag begründet wird. Aufrechnung kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen erklären.

§5. Mangelhafte Leistung

Ist eine formelle Abnahme nicht vereinbart, müssen Beanstandungen unserer Lieferungen und Leistungen unverzüglich erfolgen. Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Erhalt von Ware oder Leistungserbringung schriftlich gerügt, sind wir gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, zur Zurückweisung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen unserer Leistungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, wenn nicht die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart wurde. Garantien gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet wurden.

§6. Annulierungskosten 

Im Falle unberechtigter Nichtabnahme von Ware oder Leistungen sind wir berechtigt, vom Kunden ohne weiteren Nachweis pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Preises zu verlangen, wenn nicht der Kunde den Eintritt eines geringeren Schadens beweist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zunächst nur pauschalisierter Schadensersatz verlangt wurde.

§7. Haftung 

Wir haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und betragsmäßig begrenzt auf das dreifache der vereinbarten Auftragssumme. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für abhanden gekommene anvertraute Schlüssel haften wir für die Kosten der Ersatzbeschaffung. Eine weitergehende Haftung für Austausch von Schließzylindern oder einer Schließanlage ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht das Vorhandensein aller weiteren zum Zylinder bzw. der Schlieflanlage gehörenden Schlüssel belegt oder wir nachweisen, dass Missbrauch des abhanden gekommenen Schlüssels nicht zu befürchten ist. Für Schäden, die durch die Anwendung von uns gelieferter Reinigungsmittel oder -geräte entstehen haften wir nur, wenn der Kunde die Vorgaben des Herstellers eingehalten hat oder nachweist, dass die Schäden auch bei Einhaltung der Vorgaben entstanden wären. Generell sind vor großflächiger Anwendung solcher Produkte Arbeitsproben an verdeckter oder unauffälliger Stelle vorzunehmen.

§8. Schlussbestimmungen

Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Bei Verbraucherverträgen gilt der gesetzliche Gerichtsstand, im übrigen ist ausschließlich Gerichtsstand für unsere Vertragsbeziehungen und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten Detmold.

Stand: Januar 2021